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UNSER SCHAURAUM IST WIEDER FÜR SIE GEÖFFNET.
Wir freuen uns, dass wir Sie wieder persönlich in unserem Schauraum begrüßen dürfen. Selbstverständlich hat Ihre Sicherheit weiterhin oberste Priorität.
Wir versichern Ihnen, dass wir zum Schutz Ihrer Gesundheit sämtliche notwendigen Hygienemaßnahmen umsetzen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Bitte vereinbaren Sie unbedingt einen Termin unter 08651-973040.
Wir freuen uns auf Sie.
Aktuelle Aktionen.

Der Weg zu Ihrem BMW.

Gebrauchtwagenbörse.
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens gilt es vieles zu beachten. Wir bringen Sie schnell und bequem zu einem Automobil, das Ihren persönlichen Ansprüchen entspricht. Egal ob Gebrauchtwagen, Junger Gebrauchter oder Vorführwagen – wählen Sie in aller Ruhe in der Gebrauchtwagenbörse aus unserem umfassenden Angebot und verlassen Sie sich anschließend auf unsere kompetente Beratung.
Erfahren Sie mehr über uns.
13 Die Leasingsonderzahlung wird mit der Förderung verrechnet. Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 9.000 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 5.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 7.500 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.
Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR (mit „Innovationsprämie“: 6.750 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.750 EUR (mit „Innovationsprämie“: 5.625 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.
Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet bis zum 31.12.2021 verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Bundesregierung hat eine Änderung der Förderbedingungen zum 01.01.2023 angekündigt.
Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.